Honorar - Auftraggeber
Honorar:
Seit dem 18.08.2009 ist die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) nicht mehr bindend für die Honorarermittlung bei Wertermittlungen vorgeschrieben. Die Honorare können seitdem frei ausgehandelt werden.
Die Gutachtenerstellung ist eine individuelle Leistung, dazu hat das Sachverständigenbüro Daub ein Honorarermittlungssystem entwickelt, welches sich nach dem unbelasteten* Marktwert des Bewertungsobjektes staffelt und grundsätzlich aus einem Sockelbetrag zuzüglich eines Wertanteils besteht.
Hier ein Beispiel für ein Vollgutachten:
Ermittelter unbelasteter* Verkehrswert: 200.000 €
| pauschaler Sockelbetrag: | = | 900,00 € |
| plus 0,2 % des unbelasteten Verkehrswertes | + | 400,00 € |
| Basishonorar netto: | = | 1.300,00 € |
| zuzüglich 5 % Nebenkosten: | + | 65,00 € |
| Honorarsumme netto: | = | 1.365,00 € |
| zuzüglich gesetzl. MwSt. 19 %: | + | 259,35 € |
| Honorarsumme brutto: | = | 1.624,35 € |
Bei Vorliegen von Besonderheiten, wie die Bewertung von Rechten und Belastungen, Ermittlung von Instandsetzungsbedarf, Erbbaurechten etc. und auch bei Teil- und Wohnungseigentum, erfolgt ein Zuschlag. Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Honorarangebot, abgestellt auf die tatsächlichen Eigenschaften Ihrer Immobilie, s. auch Auftragsanfrage / Kontakt.
Weitere Informationen zur Honorarermittlung finden Sie in der zum Download
bereit gestellten Honorartafel.
* d. h. der Wert ohne Abzug von Wertminderungen, z. Bsp. infolge von Instandsetzungsbedarf, Rechten Dritter oder Belastungen wie Grunddienstbarkeiten etc.
Auftraggeber:
Eine Vielzahl von Auftraggebern setzt seit vielen Jahren ihr Vertrauen in das Sachverständigenbüro Daub, hierzu zählen unter anderen:
- Gerichte
- Kreditinstitute
- Privatkunden
- Firmen aus Industrie und Gewerbe
- Versicherungen
- Immobilienfonds
- Kirchenverwaltungen


