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Zunächst zur Frage: Wertermittlung in Form eines ausführlichen Gutachtens oder in verkürzter Form als Wertexpertise?
Wert-Gutachten:
An schriftliche Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswerts / Marktwerts nach § 194 BauGB werden in der Immobilienbewertung hohe Anforderungen gestellt. Sie enthalten ausführliche, spezifische und detaillierte Objektbeschreibungen und die Eingangsdaten sind im Detail nachvollziehbar begründet. Zudem enthalten Gutachten umfangreiche Anlagen und Bilddokumentationen. Gutachten dienen zur Vorlage bei Gerichten, Finanzbehörden, Banken, aber auch als Grundlage für Erb- und Vermögensauseinandersetzungen sowie beim Zugewinnausgleich in Scheidungsverfahren. Bei vorab getätigten Übertragungen von Immobilien oder Anteilen empfiehlt sich ebenso ein Gutachten, um evtl. aufkommenden Ansprüchen, die möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt erhoben werden könnten, wirksam entgegenzutreten. Die Erstellung von Gutachten ist sehr umfangreich und mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden.
Wertexpertisen:
Diese, von Auftraggebern oft als „Kurzgutachten" bezeichnete Ausarbeitungen, verzichten auf die Begründung und Erläuterung der Eingangsdaten zur Wertermittlung. Wertexpertisen enthalten Angaben zum Standort und zu den vorhandenen Gebäuden sowie die Darstellung der Wertermittlungsverfahren und des ermittelten Verkehrswerts / Marktwerts. Es fehlt die Nachvollziehbarkeit im Detail, d. h. jedoch nicht, dass sie damit fehlerhaft sind. Wertexpertisen eignen sich im Falle einer Verkaufsabsicht bei Unklarheit über den zu fordernden Preis wie auch bei einer Kaufabsicht zur Überprüfung der Preisforderung. Die Honorare für Wertexpertisen liegen preislich unter denen, die bei einer Erstattung von Wertgutachten anfallen. Es wird jedoch deutlich darauf hingewiesen, dass sich diese Form nicht zur Vorlage bei Gericht und bei Finanzbehörden eignet.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne über die Form der Wertermittlungsausarbeitung,
Sie erhalten stets den Leistungsumfang, den Sie benötigen.
Gutachten oder Wertexpertisen werden erstellt für:
unbebaute Grundstücke
- Baulandflächen gewerblicher und wohnbaulicher Art
- Agrarlandflächen
- land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
- Bauerwartungs- und Rohbaulandflächen
- Abbauflächen
bebaute Grundstücke
- Wohnimmobilien
- Geschäfts- und Wohnimmobilien
- reine Gewerbe- und Industrieimmobilien
- Wohnungs- und Teileigentum
- Einzelhandelsimmobilien
- landwirtschaftlich genutzte Grundstücke
- Gastgewerbe- und Hotelimmobilien
- Freizeitimmobilien (Sportzentren etc.)
- Sozialimmobilien (Alten- und Pflegeheime, Kur- und Heimstätten etc.)
- Spezialimmobilien (Kirchen, Klöster, aufgegebene Bebauungen etc.)
Ermittlung von Rechten und Lasten
- Erbbaurechtsgrundstücke
- Wohnungs- und Nießbrauchrechte
- Baulasten und sonstige Dienstbarkeiten
- Überbau
- Wegerechte
- Altenteilregelungen
- Verrentung von Kaufpreisen
- Ermittlung des Zugewinns bei Ehescheidungen
Wohnungsaufmaße
- Zur Feststellung der Wohnfläche bieten wir Ihnen ein Aufmaß mit digitaler Wohnflächenberechnung
Energieberatung / Energieausweise
- siehe hierzu den Button „Partner"
Welche Unterlagen werden zur Erstellung eines Gutachtens oder einer Wertermittlung benötigt?
Beigefügte Checkliste enthält eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen
Gerne besorgen wir auch die erforderlichen Unterlagen gegen eine Aufwandsentschädigung, hierzu benötigen wir jedoch eine Vollmacht, die Sie im Anschluss herunterladen und mit Ihren Angaben komplettieren können.


