Kosten für die Wertermittlung von Immobilien

Übliche Gründe zur Beauftragung eines Immobiliensachverständigen sind:

  • Nachweis des Verkehrswertes (gemeiner Wert) gegenüber dem Finanzamt
  • Differenzen beim Vermögensausgleich in Erb- und Scheidungsfällen
  • Verkehrswertermittlung o. steuerliche Bewertungen bei Anteilsbemessungen, z. B. bei Ausscheiden aus einer Eigentümergesellschaft oder Erbengemeinschaft
  • Nachweis von Betriebsvermögen gegenüber Finanzbehörden und Mitgesellschaftern
  • Beratung und Unterstützung beim Immobilienerwerb
  • Nachweis der ortsüblichen Miete
Haus Modell
Marktwert­einschätzung
Wertexpertise
Wertgut­achten
Ortsbesichtigung
Lagebeschreibung kurz
Lagebeschreibung umfassend
Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten
Beschreibung der Baulichkeiten kurz
Beschreibung der Baulichkeiten umfassend
Erläuterung der Ansatzwerte im Detail
Ausweisung marktüblicher Immobilien­wert
Ausweisung Verkehrswert nach BauGB § 194
Honorar
550,- € + MwSt. = 654,50 €*

* + 0,40 €/km Fahrtkosten + MwSt. = 0,48 €/km

Das Sachverständigen­honorar:

Die Kosten für eine Wertermittlung sind abhängig von der Art (z. Bsp. Einfamilienwohnhaus, Mehrfamilienwohnhaus, gewerblich genutzte Grundstücke, Betreiberimmobilien oder Wohnungs- und Teileigentum) und den individuellen Eigenschaften der zu bewertenden Immobilie.

Auch der Zweck einer gewünschten Wertermittlung hat Einfluss auf die Honorarbildung, denn ist überhaupt ein umfängliches Verkehrswertgutachten notwendig oder wird zur Verkehrswertermittlung und Marktwertermittlung lediglich eine Wertexpertise (Wertermittlung in verkürzter Form) benötigt, welches die kostengünstigere Ausführung einer Wertermittlungsleistung darstellt.

Wenn Sie sich für eine Dienstleistung durch mein Büro interessieren, unterbreite ich Ihnen, unter Berücksichtigung der gestellten Auftragsanforderungen und der spezifischen Grundstücksbesonderheiten, umgehend ein konkretes Honorarangebot, bezogen auf Ihren individuellen Bewertungsfall, auf Wunsch als Pauschalfestpreis.

Nutzen Sie hierzu das Kontaktformular oder rufen Sie mich einfach an, ich berate Sie zunächst gerne umfassend und völlig unverbindlich.

Ein Angebot für ein(e) Wertgutachten/Wertexpertise umfasst grundsätzlich folgende Leistungen:

  • Ortsbesichtigung und umfassende Bestandsaufnahme (ohne Aufmaße) des Bewertungsgegenstandes.
  • Einholung der behördlichen Informationen (entfällt bei Beauftragung einer Wertexpertise) und der urheberrechtlich geschützten Karten und Planunterlagen (Gebühren hierfür werden auf Nachweis gesondert berechnet).
  • Ausarbeitung des Gutachtens bzw. der Wertexpertise in Orientierung an die einschlägigen Regelwerke (ImmoWertV, BauGB, BauNVO etc.).
  • Druck und Auslieferung des Gutachtens/Wertexpertise in 1-facher Ausfertigung einschl. Fotodokumentation als Printversion sowie 1 PDF-Datei.

Bitte informieren Sie sich auch anhand der zum Download bereitstehenden Checkliste über die erforderlichen Unterlagen bezüglich einer Wertermittlung.